Lehre, Forschung und Krankenversorgung sind die Säulen der Hochschulmedizin. In den Kreisen der Hochschulmediziner und Klinikdirektoren machen sich jedoch zunehmend die Konsolidierungszwänge der öffentlichen Hand bemerkbar, so dass die Privatliquidation, Nebentätigkeiten und die entsprechenden Abgaben von den Klinikverwaltungen immer öfter in Frage gestellt werden.
Hier beraten wir von allgemeinen juristischen Fragen der Therapie- und Methodenfreiheit bis hin zur Prüfung von Nutzungsentgelterhebungen, von der Gestaltung und Verhandlung von Berufungsvereinbarungen sowie Bleibeverhandlungen bis zu spezifischen Rechtsfragen, die aus den rechtlichen Rahmenbedingungen der Stellung eines Klinikdirektors resultieren.