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In den Kreisen der Hochschulmediziner und Klinikdirektoren machen sich zunehmend die Konsolidierungszwänge der öffentlichen Hand bemerkbar, so dass die Privatliquidation, Nebentätigkeiten und die entsprechenden Abgaben von den Klinikverwaltungen immer öfter in Frage gestellt werden. Hier beraten wir z.B. von allgemeinen juristischen Fragen der Therapie- und Methodenfreiheit bis hin zur Prüfung von Nutzungsentgelterhebungen, von der Gestaltung und Verhandlung von Berufungsvereinbarungen bis zu spezifischen Rechtsfragen, die aus den rechtlichen Rahmenbedingungen der Stellung eines Klinikdirektors resultieren.
Zu unseren Arbeitsfeldern zählen ferner die Gestaltung von Chefarzt- und Belegarztverträgen sowie Rechtsfragen, die im Rahmen der Regulierung privatärztlicher Liquidationen mit den privaten Krankenversicherern auftreten.

Für niedergelassene Ärzte entwickeln wir Konzepte für Kooperationen (vernetzte Praxen) und übernehmen die Erstellung von Gesellschaftsverträgen für Praxisgemeinschaften und Gemeinschaftspraxen.

In Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Becker und Rechtsanwalt Dr. Wienke werden von uns zudem komplette Klinikkonzepte rechtlich entwickelt sowie Vertragswerke für Kooperationen zwischen Krankenversicherern, Klinikträgern und Ärzten bzw. Zahnärzten geschaffen.

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