Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe
Sowohl ärztliche Berufsausübungsgemeinschaften, ärztliche Organisationsgemeinschaften, Kooperationen zwischen ambulanten und stationären Einrichtungen als auch die Zusammenarbeit mit Heilhilfsmittelerbringern bedürfen einer individuellen vertraglichen Grundlage. Aber auch Praxisverkauf/Praxisübernahme oder die Anstellung von Ärzten muss vertraglich vereinbart werden. Wir beraten Sie in diesem Zusammenhang gerne über die verschiedenen Möglichkeiten und konzipieren neue rechtliche Modelle.