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Mandatsbedingungen

Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe

Sowohl ärztliche Berufsausübungsgemeinschaften, ärztliche Organisationsgemeinschaften, Kooperationen zwischen ambulanten und stationären Einrichtungen als auch die Zusammenarbeit mit Heilhilfsmittelerbringern bedürfen einer individuellen vertraglichen Grundlage. Aber auch Praxisverkauf/Praxisübernahme oder die Anstellung von Ärzten muss vertraglich vereinbart werden. Wir beraten Sie in diesem Zusammenhang gerne über die verschiedenen Möglichkeiten und konzipieren neue rechtliche Modelle.

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