Vertragsarztrecht
Das Vertragsarztrecht (früher Kassenarztrecht) befasst sich mit den speziellen Rechtsfragen, die sich aus der Teilnahme des Arztes an der vertragsärztlichen Versorgung ergeben. Die konkrete Beratung zu Vergütungsfragen (Wirtschaftlichkeitsprüfung, Budgets, EBM, HVV) gehört ebenso zu unseren Geschäftsfeldern wie das Führen von Einzel- und Musterprozessen vor den Sozialgerichten. Hinzu kommen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit der Zulassung oder Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung sowie mit Genehmigungen zur Erbringung und Abrechnung von Spezialleistungen entstehen. Auch hat das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) zu Beginn des Jahres 2007 zahlreiche Neuerungen gebracht, über die wir Sie ebenfalls gerne informieren.
Im Einzelnen:
- Anfechtung von Honorarbescheiden (Widerspruchsverfahren und Prozessführung)
- Budgetierungen im Bereich der Labor- und Praxismedizin
- Zulassungsverfahren
- Ermächtigungen zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung von Krankenhausärzten - Teilnahme an vertragsarztrechtlichen Vereinbarungen
- Regressverfahren
- Nachbesetzungsverfahren
- Plausibilitätsprüfungen