Ärztliches Werberecht
Auch wenn sich die rechtlichen Möglichkeiten der Werbung von Ärzten und Kliniken in den letzten Jahren stark ausgeweitet haben, so müssen dennoch die Regelungen des Berufsrechts und die Bestimmungen des Heilmittelwerberechts eingehalten werden. Nicht nur eine Zeitungsanzeige oder das Praxisschild, sondern insbesondere auch der Internetauftritt müssen als Werbemittel diesen Anforderungen genügen. Im Falle eines Verstoßes drohen nicht nur berufsrechtliche Sanktionen sondern auch zivilrechtliche Ansprüche von Mitbewerbern, etwa in Form einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung.
Sie finden zu diesem Tätigkeitsfeld eine Fülle von Informationen in unserem speziellen Informationsdienst unter www.arztwerberecht.de. Rechtsanwältin Anna Mündnich vereint hier die Kompetenzen des Werberechts mit den spezifischen Anforderungen des ärztlichen Berufsrechts und Heilmittelwerberechts, welches für die juristische Zulässigkeit werblicher Maßnahmen von Ärzten und Kliniken maßgebend ist.