Gesellschaftsrecht
Im Rahmen wirtschaftlicher Betätigung spielt das Gesellschaftsrecht eine wesentliche Rolle. Von der in der Haftung beschränkten GmbH für die Maschinenbauunternehmung nach dem GmbHG bis zur Berufsausübungsgemeinschaft in Form einer Partnerschaft nach dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG) mit Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist das Spektrum weit gesteckt. Fragen zu Gesellschafterbeschlüssen, Geschäftsführungsbefugnissen, Vertretungsbefugnissen oder Satzungsgestaltungen bzw. die Gestaltung des Gesellschaftervertrages gehören ebenso zu unseren Beratungsfeldern, wie Kündigung oder Ausscheiden eines Gesellschafters oder die Auseinandersetzung der gesamten Gesellschaft bei ihrer Beendigung. Fragen zur Ausgliederung oder Verschmelzung einer Gesellschaft, der besten Form für Joint Ventures, Kapitalherabsetzungen oder Kapitalerhöhungen bis hin zu Konzernhaftungsfragen werden von uns beraten.
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