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Medizinrecht
Hier finden Sie weitergehende Informationen über unser Beratungsangebot für Ärzte, Zahnärzte, Kliniken und wissenschaftliche Fachgesellschaften sowie ärztliche Berufsverbände.
Wirtschaftsrecht
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Aktuelles
31.12.2022
Entziehung der Fahrerlaubnis bei Altersschwerhörigkeit? Autofahren im Alter ist ein sensibles Thema – auch zwischen Ärzten und ihren Patienten. Die Aufrechterhaltung von Mobilität ist gerade für alte und allein lebende Menschen nicht nur eine angenehme Freizeitgestaltung. Vielmehr gewährleistet das eigene Auto in vielen Fällen die einzig verbliebene Möglichkeit zur Kontaktaufnahme mit anderen Einrichtungen und anderen Menschen, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, an kulturellen Ereignissen und die Wahrnehmung einer optimalen medizinischen Versorgung. Dennoch ist die Quote von ver-schuldeten Unfallbeteiligungen aufgrund altersbedingten gesundheitlichen Beeinträchtigungen – jedenfalls gefühlt – sehr hoch. In Deutschland gilt die Fahrerlaubnis altersmäßig unbe-schränkt. Es gibt keinen verpflichtenden Fahrtauglichkeitstest ab einem bestimmten Alter oder gar eine Regelung, wonach die Fahr¬erlaubnis zunächst bis zu einem Alter von 70 Jah-ren gilt und dann zu ihrer Verlängerung eine ärztliche Untersuchung absolviert werden muss, so wie es in einigen anderen europäi¬schen Ländern der Fall ist. In Deutschland kann daher ein älterer Verkehrsteilnehmer nur aufgrund konkreten Fehlverhaltens im Straßenverkehr seinen Führerschein verlieren – so wie bei allen anderen Straßenverkehrsteilnehmern auch. Befürworter der altersmäßig unbeschränkten Fahrerlaubnis glauben, dass eine starre Alters-grenze zu einer Stigmatisierung der betreffenden Altersgruppe führen könnte.
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31.12.2022
Bedenkzeit zwischen Aufklärungsgespräch, Einwilligung und Eingriff – was gilt denn nun? Wieder einmal hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der ärztlichen Aufklärung befasst. In seinem Urteil vom 20.12.2022 (AZ: VI ZR 375/21) hat er festgehalten, dass Patienten keiner „Sperrfrist“ zwischen Aufklärungsgespräch und Erteilung der Einwilligung unterliegen. Demnach könne ein Patient seine Einwilligung auch sofort erteilen, ohne dass er eine Bedenkzeit abwarten müsse. Angesichts der bekannten Grundsätze zur Rechtzeitigkeit der Aufklärung, nach welchen der Patient auch zeitlich in die Lage versetzt werden muss, seine Entscheidung wohlüberlegt treffen zu können, tut sich hier auf den ersten Blick ein Widerspruch auf. Dies jedoch nur vermeintlich. mehr
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