Bei der Gestaltung und Auslegung von Anstellungs-, Dienst-, Belegarzt-, Honorararzt- und Konsiliararztverträgen steht die besondere standesrechtliche Stellung des Arztes im Vordergrund. Im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen und zur Vermeidung von Streitigkeiten gilt es darüber hinaus, die kritischen Punkte klar und eindeutig vertraglich zu regeln.
Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit in diesem Bereich bildet die Beratung von Klinikdirektoren bei der Verhandlung und Gestaltung von Berufungsvereinbarungen sowie von Chefärzten bei der Erstellung und Prüfung von Dienstverträgen. Ebenso unterstützen wir Sie bei speziellen Rechtsfragen der Privatliquidation, der Nebentätigkeitserlaubsnis, der Wirksamkeit von Anpassungs- und Entwicklungsklauseln, des Umfangs der Dienstaufgaben, Kostenerstattung und Vorteilsausgleich sowie der rechtssicheren Gestaltung der Organisationsstruktur sowie der Einrichtungsabläufe.
Wir stehen Ihnen auch im Falle einer Veränderung oder Aufhebung des Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisses zur Verfügung, mit dem Ziel eine einvernehmliche Lösung zu erreichen, um arbeitsgerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden. Sollte im Einzelfall dennoch eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich sein, vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht.
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