Den Schwerpunkt unserer Tätigkeit bilden vor allem die Berührungspunkte des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts mit der Tätigkeit der ärztlichen Leistungserbringer. In diesem Zusammenhang stellen sich Fragen der Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, insbesondere bei der Erstattung von Kosten für Therapieansätze, die (noch) nicht im gesetzlichen Maßnahmenkatalog enthalten sind oder die Behandlung mit Medikamenten außerhalb ihrer Zulassung, im sogenannten „Off-Lable-Use“.
Auch bei der Abgabe bzw. Versorgung der Patienten durch den Arzt in der Praxis oder im Krankenhaus (z.B. Hörgeräte-, Brillenversorgung, etc.), sind neben berufs-, sozial- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften die besonderen Vorgaben des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts zu berücksichtigen.
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