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Arzthaftungsrecht

Die zivilrechtliche Haftung des Arztes, Zahnarztes sowie des Krankenhausträgers und die daraus resultierenden Rechtsfragen gehören zum ständigen Arbeitsfeld unserer Kanzlei.

Schon vorbeugend lassen sich durch Beratung über den rechtlichen Rahmen von Sorgfalts-, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten sowie die Erarbeitung eines wirkungsvollen und praktikablen Risk-Managements Haftungsrisiken eingrenzen.

Im Fall der Fälle arbeiten wir ständig mit den Berufshaftpflichtversicherern der Ärzte und Zahnärzte im Sinne einer interessengerechten Wahrnehmung der Rechte des jeweiligen Arztes bzw. Zahnarztes zusammen. Das Führen von Arzthaftungsprozessen auf Seiten der Ärzte, Zahnärzte und Krankenhausträger zählt daher zum ständigen Wirkungskreis unserer Sozietät.

 
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