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Arztrecht / Zahnarztrecht

Unter dem Arzt- bzw. Zahnarztrecht ist im Sinne eines Oberbegriffs die Gesamtheit der rechtlichen Fragestellungen rund um die ärztliche bzw. zahnärztliche Tätigkeit zu verstehen.

Als Rechtsquellen liegen dem Arzt- bzw. Zahnarztrecht neben allgemeinen Regelungen zahlreiche spezialgesetzliche Vorschriften zugrunde. Wir beraten unsere Mandanten in sämtlichen dieser Spezialbereiche – von der Erstellung von Verträgen, der Gestaltung von Kooperationen, Fragen der Approbation, Zulassung, Praxisgründung und -verkauf sowie der Honorierung bis zur Vertretung im Falle von arzthaftungsrechtlichen oder arztstrafrechtlichen Vorwürfen.

 
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