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Arztstrafrecht / Zahnarztstrafrecht

Das Strafrecht wird für Ärzte und Zahnärzte zumeist mit Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft relevant.

In der Regel handelt es sich um Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs eines Behandlungsfehlers, der Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht, „Industriesponsoring“ oder Unregelmäßigkeiten in der Abrechnung. In dieser Situation können wir Ihnen mit anwaltlicher Hilfe zur Seite stehen und Ihre Interessen vertreten, um bereits in diesem Verfahrensstadium, vor der Eröffnung eines öffentlichen Hauptverfahrens, eine Erledigung des Verfahren zu erwirken. Auch für den Fall der Durchführung eines Hauptverfahrens übernehmen wir Ihre strafprozessuale Verteidigung.

 
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