Neben der rechtlichen und gesundheitspolitischen Beratung erstreckt sich unsere Tätigkeit auch auf Fragen des Vereinsrechts sowie des Vereinssteuerrechts, insbesondere unter Berücksichtigung der Sonderregelungen für gemeinnützige Vereine.
Die Unterstützung bei der Vorbereitung, Planung und Durchführung von Mitgliederversammlungen und wissenschaftlichen Fachkongressen gehört ebenso zu unserem Tätigkeitsbereich wie das Führen von Musterprozessen zur Schaffung von Rechtssicherheit in für das gesamte Fachgebiet bedeutsamen Rechtsfragen. Wir vertreten zudem Ihre Interessen vor Behörden und Standesorganisationen.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen auch bei der Gründung sowie der laufenden Beratung von regionalen Ärztenetzen zur Verfügung.
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