Hier beraten wir von allgemeinen juristischen Fragen der Therapie- und Methodenfreiheit bis hin zur Prüfung von Nutzungsentgelterhebungen, von der Gestaltung und Verhandlung von Berufungsvereinbarungen sowie Bleibeverhandlungen bis zu spezifischen Rechtsfragen, die aus den rechtlichen Rahmenbedingungen der Stellung eines Klinikdirektors resultieren.
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