Rechtliche Probleme und Beratungsbedarf entstehen etwa im Bereich der Anforderungen an die persönliche Leistungserbringung, Fragen des Zielleistungsprinzips und der ordnungsgemäßen Rechnungsstellung. Zugleich gründen sich Streitigkeiten mit Krankenkassen und Krankenversicherungen nicht zuletzt auf die Frage nach der medizinischen Notwendigkeit der ärztlichen Leistung.
Im Krankenhausbereich treten außerdem häufig Probleme auf, wenn die obere oder untere Grenzverweildauer über- bzw. unterschritten wird. Zudem ist die Frage des Vorliegens der G-AEP-Kriterien ein häufiger Streitpunkt bei der Abrechnung ambulanter Operationen nach § 115b SGB V. Darüber hinaus erstreckt sich die Beratung auf die Erstellung wirksamer Wahlleistungsvereinbarungen und privatärztlicher Honorarvereinbarungen, um bereits im Vorfeld durch die Erarbeitung einer rechtswirksamen Vereinbarung späteren Abrechnungsstreitigkeiten vorzubeugen.
Im vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Bereich führen die Höhe des Honorars sowie die Frage der Rechtmäßigkeit der Honorarverteilungsregelungen regelmäßig zu Streitigkeiten. Wir vertreten Sie bei Fragen der Honorierung vertragsärztlicher Leistungen im Zusammenhang mit Regelleistungsvolumina und Qualitätsgebundenen Zusatzvolumina, ebenso wie im Falle von Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Plausibilitätsprüfungen sowie Disziplinarverfahren vor den zuständigen Behörden und Sozialgerichten.
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