Die konkrete Beratung zu Vergütungsfragen (Richtgrößen- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Regelleistungsvolumia, QZV, extrabudgetäre Leistungen, EBM, HVV) gehört ebenso zu unseren Geschäftsfeldern wie das Führen von Einzel- und Musterprozessen vor den Sozialgerichten.
Hinzu kommen Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit der Zulassung oder Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung sowie mit Genehmigungen zur Erbringung und Abrechnung von Spezialleistungen entstehen.
Von zunehmender Bedeutung sind auch Fragen der Ausübung einer zusätzlichen Tätigkeit neben der vertragsärztlichen Praxis als Dozent, Belegarzt, Honorararzt, Konsiliararzt oder in einer Teilzeitanstellung am Krankenhaus. Ebenso beraten wir Sie zu den vertragsarztrechtlichen Möglichkeiten und Anforderungen an Kooperationen zur gemeinsamen Berufsausübung.
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