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Vertrags- und Gesellschaftsrecht

Sowohl die Kooperation mit anderen Ärzten bzw. Zahnärzten als auch die Zusammenarbeit mit Heilhilfsmittelerbringern bedarf einer individuellen vertraglichen Grundlage, die neben der Kenntnis der gesellschaftsvertraglichen Belange ebenso die Beachtung der berufsrechtlichen und vertragsarztrechtlichen sowie der steuerrechtlichen Regelungen voraussetzt.

In diesem Zusammenhang bieten sich zahlreiche Kooperationsmöglichkeiten, deren konkrete Eignung sich nach den Umständen und den individuellen Zielen im Einzelfall richtet. Wir beraten Sie, welche Kooperationsform, (überörtliche) Berufsausübungsgemeinschaft, Job-Sharing-Partnerschaft, (überörtliche) Teilgemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, Apparategemeinschaft, Organisationsgemeinschaft, Praxisnetz, Medizinisches Versorgungszentrum, sektorenübergreifende Versorgung, Gesundheitszentrum, Praxisklinik, Integrierte Versorgung) für Sie geeignet ist und übernehmen die Vertragsgestaltung. In diesem Zusammenhang gilt es, sowohl für Sie interessengerechte Lösungen zu finden als auch die Anforderungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Gerichte zu erfüllen. Dabei stellt die vertragliche Grundlage einer Kooperation sowohl während ihres Bestehens als auch im Falle der Beendigung die entscheidende Basis dar, um unnötige Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Aber auch Praxisverkauf/Praxisübernahme oder die Anstellung von Ärzten muss vertraglich vereinbart werden. Wir beraten Sie in diesem Zusammenhang gerne über die verschiedenen Möglichkeiten und konzipieren neue rechtliche Modelle.

 
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