Betreiber von Preisvergleichsportalen müssen darauf hinweisen, dass sie nur solche Anbieter listen, die sich für den Fall einer erfolgreichen Vermittlung zu einer Provisionszahlung verpflichtet haben. Dies hat der Bundesgerichtshof kürzlich entscheiden (Urteil vom 27.04.2017, Az. I ZR 55/16).
Die Bundesnetzagentur hat kürzlich zum ersten Mal das höchstmögliche Bußgeld von 300.000 Euro gegen ein Unternehmen wegen unerlaubter Werbeanrufe verhängt.
Im Online-Handel können Verbraucher nach einem Widerruf Waren grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Dies geht jedoch nicht grenzenlos. Der BGH hat nun entschieden, dass dem Verbraucher Online nicht mehr Rechte zustehen als Offline.
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