Rechtsanwalt Rolf Becker berät Versandhandelsunternehmen im Bereich der Opt-In Strategien zur Einholung von Einwilligungserklärungen und Werbeeinverständnissen und bei der rechtssicheren Abfassung von Datenschutzbedingungen nach der neuen DSGVO.
Insbesondere wer im Internet tätig ist, kommt am Datenschutz nicht mehr vorbei. Entsprechende Verordnungen, Gesetze und Richtlinien (Datenschutzgrundverordnung DSGVO, Datenschutzgesetz BDSG und Telemediengesetz TMG) verlangen die detaillierte Information des Webseitenbesuchers zu den Grundsätzen der Datenerhebung und Verwendung. Kundendaten müssen eigentlich nach Erfüllung der Verpflichtung wieder gelöscht werden (Datensparsamkeitsgrundsatz). Händler können hier in Interaktion mit dem Kunden für Rechtssicherheit bei der Speicherung und werblichen Verwendung von Adressdaten sorgen.
Berufsgeheimnisträger sind beim Datenschutz besonders gefordert. Wie sind Kundendaten in Konzernen zu handhaben, auch nach der neuen DSGVO? Was ist mit Auskunftsansprüchen? Was muss bei der EDV und dem Zugang beachtet werden? Benötigen Sie Abreden mit Ihren Ihren Diensteistern (Stichwort Auftragsdatenverarbeitung)
Benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten? Welche Abreden sind mit dem Datenschutzbeauftragten zu treffen? Was müssen Arbeitnehmer unterschreiben, wenn man sie auf das Datengeheimnis verpflichtet? Wir beraten Sie zu solchen Fragen und rund um den Datenschutz.
Datenschutzpolicies für Internetauftritte, AGB, Einwilligungserklärungen, Opt-In Gewinnung im Rahmen von Newslettern und Gewinnspielen gehören hier ebenso zum Beratungsfeld, wie Grundsätze für die Auswahl des Datenschutzbeauftragten und die Abfassung von dessen Aufgabenstellung und Vereinbarungen zur Haftung. Dort wo mit Daten umgegangen wird, muss darauf geachtet werden, dass sämtliche Auftragsverarbeitungen vom Mahnwesen bis zum Inkasso und zur Werbung den neuen strengen Anforderungen der DSGVO entsprechen.
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