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Markenrecht für Unternehmer

Allgemeines

Die Markenanmeldung wird in der Rechtspraxis immer wichtiger, gerade im Internet. Marken kann man heute in den verschiedensten Ausprägungen anmelden. Es gibt sogar Hörmarken. Bleiben wir aber bei der Standard-Marke, der Wortmarke: Persil ist eine, Ford ist eine und Milka auch. Solche Marken sind zumindest in Deutschland und Europa, also beim Deutschen Patentamt oder in Alicante bei der europäischen Markenregistrierungsstelle eingetragen. Ist die Marke erst einmal eingetragen, kann man jedem anderen den Gebrauch des identischen Wortes, aber auch ähnlicher Wörter in einem verwechslungsfähigen Zusammenhang verbieten. Umgekehrt hat man eine höhere Sicherheit beim eigenen Produkt oder der eigenen Firmenbezeichnung, dass kein anderer diese verbieten lassen kann.

Eine Markenanmeldung macht Sinn zur Absicherung einer Internetdomain (und bietet Schutz vor bösen und teuren Überraschungen), bei Firmengründungen und natürlich auch bei Produkteinführungen.

Zu einer Markenanmeldung raten wir heute generell bei Firmengründungen (niemand hat Interesse nach 3 Jahren Geschäftstätigkeit plötzlich umfirmieren zu müssen mit allen Folgen: Änderung von Briefpapier und Eintragungen, Werbemitteltausch, Produktverpackungsveränderungen ...), bei Internetdomainregistrierungen und natürlich bei der Vorbereitung einer klassischen Produkteinführung. Marken können für Waren und Dienstleistungen eingetragen werden. Bei der Internetdomainregistrierung wird viel zu häufig übersehen, dass die Wahl des Domainnamens fremde Marken- oder Firmenrechte beeinträchtigen kann. Auch spätere Markeneintragungen können in besonderen Fällen dazu führen, dass selbst ältere Domains herauszugeben sind. Bei einer Markenanmeldung sind regelmäßig Recherchen mit anwaltlicher Bewertung vorzunehmen, die solche Fallen aufdecken.

Damit liegt der Sinn einer Marke auf der Hand: Sie bietet Investitionsschutz und starke Eingriffsmöglichkeiten gegenüber dem Wettbewerb.

Die Kosten

Die Kosten einer Markenanmeldung: Die Kosten einer Markenanmeldung splitten sich nach den Kosten des Markenamtes und den Anwaltskosten. Für eine Standardanmeldung mit einfacher Recherche, Bewertung, Korrespondenz mit dem Markenamt und die Registrierung in drei Warenklassen oder Dienstleistungsklassen fallen nachfolgende Gebühren und Honorare an:

Beispiel-Kosten Markenanmeldung Deutschland:
  • Anmeldegebühr Marken- und Patentamt 300,00 Euro
  • jede weitere Klasse ab der 4. Waren- und Dienstleistungsklasse (Amtsgebühren) 100,00 Euro
  • Für die Anwaltskosten fragen Sie bitte einfach nach einem Komplettangebot, welches die Kosten bis zur Eintragung oder Ablehnung der Eintragung durch die Behörde beinhaltet.
Beispiel-Kosten Markenanmeldung Europa:
  • Anmeldegebühr: 1.050,00 EUR
  • Anmeldegebühr e-filing: 900,00 EUR
  • Jede weitere Klasse ab der 4. Waren- und Dienstleistungsklasse (Amtsgebühren): 150,00 EUR
  • Für die Anwaltskosten fragen Sie bitte einfach nach einem Komplettangebot, welches die Kosten bis zur Eintragung oder Ablehnung der Eintragung durch die Behörde beinhaltet.
Die Kosten einer Markenüberwachung:

Für eine Markenüberwachung entstehen Kosten ab 350,00 Euro zzgl. MwSt. jährlich.

Die Risiken

In jedem Fall besteht die Verpflichtung vor Eintragung einer Marke zu recherchieren. Schöpfen Sie alles aus (Internet, Telefonbücher, Datenbanken, Branchenbücher ...). Lassen Sie Zweifelsfragen durch einen Anwalt abklären. Der hilft Ihnen natürlich auch bei professionellen Recherchen. Selbst die beste Recherche kann im Hinblick auf Rechte Dritter Lücken aufweisen und es kann nicht ganz ausgeschlossen werden, dass die eigene eingetragene Marke entweder nach ihrer Eintragung im Widerspruchsverfahren oder später in einem Löschungsverfahren angegriffen wird. Der Schutz dauert zunächst 10 Jahre. Die Marke lässt sich beliebig verlängern.

Die Details

Marken können praktisch auf Vorrat angemeldet werden. Sie müssen die Marke nämlich gar nicht benutzen. Dies gilt zumindest in den ersten fünf Jahren nach Anmeldung. Danach allerdings entfaltet die Marke nur insoweit Wirkung, als sie auch benutzt wird. Vorteil der europäischen Markenanmeldung: Es reicht, wenn die Marke in einem Staat der EU benutzt wird. Aber auch hier haben Sie fünf Jahre Zeit. Damit man erkennen kann, für welche Bereiche die Marke in Anspruch genommen werden soll, muss ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erarbeitet werden. Hierzu gibt es nach dem Abkommen von Nizza sogenannte Waren- und Dienstleistungsklassen. So werden Computer und Zubehör in der Regel in Klasse 9 angemeldet. Bei der Erarbeitung des Verzeichnisses für die Anmeldung hilft Ihnen Ihr Anwalt.

WIENKE & BECKER - KÖLN® ist eine beim Deutschen Patentamt registrierte deutsche Wortmarke.

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