Um es vorweg zu sagen: Einen Urheberrechtsschutz kann man nicht beantragen, man verdient ihn sich. Entweder ist das Werk nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt oder nicht.
Geht es Ihnen um Bilderklau, Textklau oder fragen Sie sich, ob eine bestimmte Gestaltung Schutz genießt? Wir beraten Sie als Unternehmer (die Verbraucherseite wird von uns nicht vertreten) in Fragen des Urheberrechtsschutzes, wehren Abmahnungen ab, verfolgen Ihre Ansprüche, wenn Ihre Rechte verletzt wurden und helfen Ihnen bei der rechtssicheren Gestaltung von Produktionsverträgen, Katalogen und sonstigen Werbemitteln.
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