Direktwerbung folgt den rechtlichen Rahmenbedingungen und Grenzen belästigender Werbung. Anzeigen, Mailings, Kataloge und andere Verkaufsträger haben das allgemeine Lauterkeitsrecht zu respektieren und im B2C-Bereich Verbraucherschutzbestimmungen zu beachten.
Ein ganz spezielles Know-How ist bei der Strukturierung und den Teilnahmebedingungen von Gewinnspielen und Preisausschreiben gefragt. Wir helfen Ihnen, hier rechtssichere Teilnahmeregeln und Mechaniken zu schaffen.
Wir beraten Einzelhandel und Distanzhandel rechtssichere Werbekonzeptionen zu finden und unterstützen Agenturen bei der Konzeption und Verteidigung ihrer Ideen gegenüber den Rechtsabteilungen der Kunden.
Sie haben Fragen zu unseren Angeboten? Wenden Sie sich einfach per E-Mail an uns: info@kanzlei-wbk.de
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